Rechtliches
Condiciones generales
Vertragsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren von Auszeit Gran Canaria. Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich; ein Vertrag entsteht erst mit unserer Buchungsbestätigung.
Veranstalter
- Anbieterin
- Aleksandra (Sasha) Ilina (Einzelunternehmerin / autónoma, Spanien)Auszeit Gran Canaria
- Sitz / ladungsfähige Anschrift
- Calle Panamá 2, 4-62, 35010 Las Palmas de Gran Canaria, Spanien
- Kontaktadresse Deutschland (keine Niederlassung)
- Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin, Deutschland · keine Niederlassung und keine Zustelladresse für Klagen
- Kontakt
- info@auszeit-grancanaria.com
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Seminaren, die der Veranstalter unter der Marke Auszeit Gran Canaria anbietet. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden oder ihrer Arbeitgeber werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihnen schriftlich zu.
Teilnehmende können Verbraucher oder Unternehmen (z. B. Arbeitgeber, die für Beschäftigte buchen) sein. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner, gelten die Regelungen zur Teilnahme für die von ihm benannte Person entsprechend.
2. Leistungen des Veranstalters
Vertragsgegenstand ist die Durchführung des gebuchten Seminars gemäß der auf der Seminarseite und im Arbeitgeber-Dokument beschriebenen Tagesstruktur, Lernziele und Kursformate im 5- oder 10-Tage-Turnus. Der Veranstalter stellt Seminarleitung, Seminarräume bzw. Kursorte, Materialien sowie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe des zeitlichen Umfangs.
Nicht Bestandteil der Leistung sind Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Transfers vor Ort, Versicherungen sowie persönliche Ausrüstung, soweit auf der Seminarseite nichts anderes angegeben ist. Auf Wunsch nennt der Veranstalter unverbindlich geeignete Unterkünfte.
Outdoor-, Sport- und Fasteneinheiten werden von qualifizierten lokalen Partnern durchgeführt, die auf der jeweiligen Seminarseite genannt sind. Der Veranstalter bleibt Vertragspartner und Ansprechpartner.
3. Anfrage, Vertragsschluss
Die Anfrage über das Formular auf der Website ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar. Der Veranstalter übersendet daraufhin Seminarunterlagen und, sofern gewünscht, das Dokument für den Arbeitgeber.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Teilnehmenden einen konkreten Termin verbindlich anfragen und der Veranstalter die Teilnahme per E-Mail bestätigt (Buchungsbestätigung). Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht erst mit dieser Bestätigung.
Die Teilnahme setzt Volljährigkeit voraus. Vorkenntnisse sind für keines der Seminare erforderlich.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die auf der Seminarseite zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Seminargebühren pro Person. Die Rechnung weist die für die konkrete Leistung und den Vertragspartner maßgebliche steuerliche Behandlung nach spanischem Recht aus.
Rechnungen stellt Aleksandra (Sasha) Ilina als spanische Einzelunternehmerin (autónoma) aus. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % der Seminargebühr fällig. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Seminarbeginn zu zahlen. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Seminarbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Bleibt eine Zahlung trotz Erinnerung mit angemessener Nachfrist aus, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben; Ziffer 5 gilt entsprechend.
5. Rücktritt der Teilnehmenden, Umbuchung, Ersatzperson
Teilnehmende können jederzeit vor Seminarbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail) zu erklären; maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter. Es fallen folgende pauschalierte Entschädigungen an: bis 60 Tage vor Seminarbeginn 10 % der Seminargebühr, bis 30 Tage vor Seminarbeginn 30 %, bis 14 Tage vor Seminarbeginn 60 %, danach sowie bei Nichterscheinen 90 %. Den Teilnehmenden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wird die Freistellung als Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit vom Arbeitgeber schriftlich abgelehnt und legen die Teilnehmenden die Ablehnung bis spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn vor, können sie kostenfrei zurücktreten oder auf einen anderen Termin umbuchen. Voraussetzung ist, dass der Antrag beim Arbeitgeber fristgerecht nach dem jeweiligen Landesgesetz gestellt wurde.
Teilnehmende können bis zum Seminarbeginn eine Ersatzperson benennen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Termin desselben Seminars ist bis 30 Tage vor Seminarbeginn gegen eine Bearbeitungspauschale von 50 € möglich.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.
6. Absage, Änderungen durch den Veranstalter
Die Seminare finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von vier Personen statt. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter das Seminar bis 21 Tage vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Veranstalter bietet, soweit möglich, einen Ersatztermin an.
Der Veranstalter kann das Seminar aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung der Seminarleitung, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) absagen oder verschieben. Gezahlte Beträge werden erstattet; Anreise- und Unterkunftskosten der Teilnehmenden werden nicht ersetzt.
Zeiten, Kursorte und einzelne Einheiten des Programms sind Richtwerte. Der Veranstalter kann sie aus Gründen der Sicherheit (Wetter, Wellengang, Gezeiten), aus organisatorischen Gründen oder auf Wunsch der Gruppe anpassen, sofern Gesamtumfang, Lernziele und der als Bildungsurlaub erforderliche tägliche Mindestumfang erhalten bleiben. Auf Anfrage vor Seminarbeginn stimmt der Veranstalter individuelle Anpassungen des Programms mit der Gruppe ab.
7. Bildungsurlaub und Anerkennung
Die Seminare sind als Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit nach den Landesgesetzen konzipiert. Ob und für welches Bundesland eine Anerkennung vorliegt, ist auf der Seminarseite und im Arbeitgeber-Dokument angegeben und wird auf Anfrage durch den Anerkennungsbescheid belegt. Maßgeblich ist stets der Bescheid der zuständigen Landesbehörde.
Stand 19. September 2026 liegt noch kein Anerkennungsbescheid vor. Die Berliner Senatsverwaltung hat telefonisch empfohlen, den Neuantrag einzureichen, sobald die Unterlagen vollständig sind; diese Auskunft ist keine Zusage. Der datierte Verfahrensstand wird auf der Seite „Konformität und Nachweise“ veröffentlicht.
Der Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber obliegt den Teilnehmenden; die Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Landesgesetz. Der Veranstalter unterstützt mit Unterlagen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Freistellungsentscheidung des Arbeitgebers. Für Beschäftigte aus Bundesländern ohne Bildungsurlaubsgesetz oder mit Entfernungsbeschränkungen (z. B. Nordrhein-Westfalen) ist die Teilnahme nur als privates Seminar oder mit freiwilliger Freistellung möglich.
Nach vollständiger Teilnahme stellt der Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Unterrichtseinheiten aus. Voraussetzung ist die Anwesenheit an allen Seminartagen; Fehlzeiten werden auf der Bescheinigung vermerkt.
8. Gesundheit, Eigenverantwortung, Mitwirkung
Die Seminare enthalten körperliche Aktivität (Yoga, Wandern, Surfen, Padel, Klettern, Tanz) und beim Format Meditation & Fasten eine mehrtägige Fastenphase. Die Teilnehmenden versichern, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage sind, und klären Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder Medikamenteneinnahme vorab mit einem Arzt. Fasten ist nicht geeignet bei Essstörungen, Diabetes mit Insulinpflicht, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie in Schwangerschaft und Stillzeit.
Die Teilnehmenden befolgen die Sicherheitsanweisungen der Seminarleitung und der Partner, insbesondere im Wasser, am Fels und im Gelände. Wer Anweisungen wiederholt missachtet oder andere gefährdet, kann von der Einheit oder vom Seminar ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Die Teilnehmenden informieren die Seminarleitung vor Beginn über relevante gesundheitliche Einschränkungen, damit Einheiten angepasst werden können.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Leistungen Dritter, die die Teilnehmenden selbst buchen (Flug, Unterkunft, Mietwagen), sowie für mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter nicht. Die Haftung der lokalen Partner richtet sich nach deren Bedingungen, die die Teilnehmenden vor der Einheit zur Kenntnis erhalten.
10. Datenschutz, Foto- und Filmaufnahmen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Foto- oder Filmaufnahmen während des Seminars werden nur mit vorheriger Einwilligung der abgebildeten Personen angefertigt und veröffentlicht; die Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 19. September 2026. Dieser Text ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; Stornostaffel, Anzahlung und Mindestteilnehmerzahl sind unternehmerische Festlegungen des Veranstalters.