BW · 5 Tage pro Jahr
Bildungsurlaub in Baden-Württemberg beantragen
In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr. Der Antrag muss in der Regel neun Wochen vor Beginn vorliegen.
Landesregeln
Was in Baden-Württemberg gilt
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Antragsfrist
- 9 Wochen vor Beginn
- Rechtsgrundlage
- Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
- Anspruchsberechtigung
- Anspruch nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende.
Beantragung
Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub
In Ihrem Bundesland gilt: Antrag 9 Wochen vor Beginn.
Anspruch prüfen
Klären Sie, ob Ihr Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz hat und ob Sie die Wartezeit beim Arbeitgeber erfüllt haben.
Anerkannten Kurs wählen
Wählen Sie ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar — zum Beispiel eine Auszeit auf Gran Canaria.
9 Wochen vorher
Antrag 9 Wochen vor Beginn
In Baden-Württemberg muss der schriftliche Antrag in der Regel 9 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingehen.
Freistellung abwarten
Der Arbeitgeber prüft den Antrag. Eine Ablehnung ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.
Seminarwoche
Seminar besuchen
Sie nehmen an den Seminartagen teil. Das Gehalt läuft während der anerkannten Maßnahme weiter.
Danach
Teilnahmebescheinigung einreichen
Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein und bewahren sie für die Steuererklärung auf.
Nächster Schritt
Prüfen Sie Ihren Anspruch
Wählen Sie Ihr Bundesland. Sie sehen Fristen, Umfang und Besonderheiten – einschließlich eines Hinweises, falls kein Landesgesetz gilt.