Auszeit Gran Canaria

BW · 5 Tage pro Jahr

Bildungsurlaub in Baden-Württemberg beantragen

In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr. Der Antrag muss in der Regel neun Wochen vor Beginn vorliegen.

Landesregeln

Was in Baden-Württemberg gilt

Anspruch
5 Tage pro Jahr
Antragsfrist
9 Wochen vor Beginn
Rechtsgrundlage
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
Anspruchsberechtigung
Anspruch nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende.

Beantragung

Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub

In Ihrem Bundesland gilt: Antrag 9 Wochen vor Beginn.

  1. Anspruch prüfen

    Klären Sie, ob Ihr Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz hat und ob Sie die Wartezeit beim Arbeitgeber erfüllt haben.

  2. Anerkannten Kurs wählen

    Wählen Sie ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar — zum Beispiel eine Auszeit auf Gran Canaria.

  3. 9 Wochen vorher

    Antrag 9 Wochen vor Beginn

    In Baden-Württemberg muss der schriftliche Antrag in der Regel 9 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingehen.

  4. Freistellung abwarten

    Der Arbeitgeber prüft den Antrag. Eine Ablehnung ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

  5. Seminarwoche

    Seminar besuchen

    Sie nehmen an den Seminartagen teil. Das Gehalt läuft während der anerkannten Maßnahme weiter.

  6. Danach

    Teilnahmebescheinigung einreichen

    Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein und bewahren sie für die Steuererklärung auf.

Nächster Schritt

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Wählen Sie Ihr Bundesland. Sie sehen Fristen, Umfang und Besonderheiten – einschließlich eines Hinweises, falls kein Landesgesetz gilt.

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