NRW · 5 Tage pro Jahr
Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen beantragen
NRW gewährt fünf Tage Arbeitnehmerweiterbildung pro Jahr. Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber sein.
Landesregeln
Was in Nordrhein-Westfalen gilt
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Antragsfrist
- 6 Wochen vor Beginn
- Rechtsgrundlage
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)
- Anspruchsberechtigung
- Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Kleine Betriebe können unter bestimmten Bedingungen ablehnen.
Beantragung
Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub
In Ihrem Bundesland gilt: Antrag 6 Wochen vor Beginn.
Anspruch prüfen
Klären Sie, ob Ihr Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz hat und ob Sie die Wartezeit beim Arbeitgeber erfüllt haben.
Anerkannten Kurs wählen
Wählen Sie ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar — zum Beispiel eine Auszeit auf Gran Canaria.
6 Wochen vorher
Antrag 6 Wochen vor Beginn
In Nordrhein-Westfalen muss der schriftliche Antrag in der Regel 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingehen.
Freistellung abwarten
Der Arbeitgeber prüft den Antrag. Eine Ablehnung ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.
Seminarwoche
Seminar besuchen
Sie nehmen an den Seminartagen teil. Das Gehalt läuft während der anerkannten Maßnahme weiter.
Danach
Teilnahmebescheinigung einreichen
Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein und bewahren sie für die Steuererklärung auf.
Nächster Schritt
Prüfen Sie Ihren Anspruch
Wählen Sie Ihr Bundesland. Sie sehen Fristen, Umfang und Besonderheiten – einschließlich eines Hinweises, falls kein Landesgesetz gilt.