Auszeit Gran Canaria

NRW · 5 Tage pro Jahr

Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen beantragen

NRW gewährt fünf Tage Arbeitnehmerweiterbildung pro Jahr. Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber sein.

Landesregeln

Was in Nordrhein-Westfalen gilt

Anspruch
5 Tage pro Jahr
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)
Anspruchsberechtigung
Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Kleine Betriebe können unter bestimmten Bedingungen ablehnen.

Beantragung

Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub

In Ihrem Bundesland gilt: Antrag 6 Wochen vor Beginn.

  1. Anspruch prüfen

    Klären Sie, ob Ihr Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz hat und ob Sie die Wartezeit beim Arbeitgeber erfüllt haben.

  2. Anerkannten Kurs wählen

    Wählen Sie ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar — zum Beispiel eine Auszeit auf Gran Canaria.

  3. 6 Wochen vorher

    Antrag 6 Wochen vor Beginn

    In Nordrhein-Westfalen muss der schriftliche Antrag in der Regel 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingehen.

  4. Freistellung abwarten

    Der Arbeitgeber prüft den Antrag. Eine Ablehnung ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

  5. Seminarwoche

    Seminar besuchen

    Sie nehmen an den Seminartagen teil. Das Gehalt läuft während der anerkannten Maßnahme weiter.

  6. Danach

    Teilnahmebescheinigung einreichen

    Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein und bewahren sie für die Steuererklärung auf.

Nächster Schritt

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Wählen Sie Ihr Bundesland. Sie sehen Fristen, Umfang und Besonderheiten – einschließlich eines Hinweises, falls kein Landesgesetz gilt.

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