Auszeit Gran Canaria

ST · 5 Tage pro Jahr

Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt beantragen

Sachsen-Anhalt gewährt fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Antrag muss sechs Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber vorliegen.

Landesregeln

Was in Sachsen-Anhalt gilt

Anspruch
5 Tage pro Jahr
Antragsfrist
6 Wochen vor Beginn
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz)
Anspruchsberechtigung
Anspruch nach sechs Monaten. Antrag mindestens sechs Wochen vorher.

Beantragung

Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub

In Ihrem Bundesland gilt: Antrag 6 Wochen vor Beginn.

  1. Anspruch prüfen

    Klären Sie, ob Ihr Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz hat und ob Sie die Wartezeit beim Arbeitgeber erfüllt haben.

  2. Anerkannten Kurs wählen

    Wählen Sie ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar — zum Beispiel eine Auszeit auf Gran Canaria.

  3. 6 Wochen vorher

    Antrag 6 Wochen vor Beginn

    In Sachsen-Anhalt muss der schriftliche Antrag in der Regel 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingehen.

  4. Freistellung abwarten

    Der Arbeitgeber prüft den Antrag. Eine Ablehnung ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

  5. Seminarwoche

    Seminar besuchen

    Sie nehmen an den Seminartagen teil. Das Gehalt läuft während der anerkannten Maßnahme weiter.

  6. Danach

    Teilnahmebescheinigung einreichen

    Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein und bewahren sie für die Steuererklärung auf.

Häufige Fragen

Bildungsurlaub in diesem Bundesland

Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in Sachsen-Anhalt?
5 Tage pro Jahr
Welche Antragsfrist gilt in Sachsen-Anhalt?
6 Wochen vor Beginn
Welche gesetzliche Grundlage gilt in Sachsen-Anhalt?
Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz)
Wer hat in Sachsen-Anhalt Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch nach sechs Monaten. Antrag mindestens sechs Wochen vorher.

Nächster Schritt

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Wählen Sie Ihr Bundesland. Sie sehen Fristen, Umfang und Besonderheiten – einschließlich eines Hinweises, falls kein Landesgesetz gilt.

Anspruch prüfen