Auszeit Gran Canaria

MV · 5 Tage pro Jahr

Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Mecklenburg-Vorpommern sieht fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr vor. Planen Sie den Antrag acht Wochen im Voraus.

Landesregeln

Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt

Anspruch
5 Tage pro Jahr
Antragsfrist
8 Wochen vor Beginn
Rechtsgrundlage
Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)
Anspruchsberechtigung
Wartezeit von sechs Monaten. Schriftlicher Antrag in der Regel acht Wochen vorher.

Beantragung

Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub

In Ihrem Bundesland gilt: Antrag 8 Wochen vor Beginn.

  1. Anspruch prüfen

    Klären Sie, ob Ihr Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz hat und ob Sie die Wartezeit beim Arbeitgeber erfüllt haben.

  2. Anerkannten Kurs wählen

    Wählen Sie ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar — zum Beispiel eine Auszeit auf Gran Canaria.

  3. 8 Wochen vorher

    Antrag 8 Wochen vor Beginn

    In Mecklenburg-Vorpommern muss der schriftliche Antrag in der Regel 8 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingehen.

  4. Freistellung abwarten

    Der Arbeitgeber prüft den Antrag. Eine Ablehnung ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

  5. Seminarwoche

    Seminar besuchen

    Sie nehmen an den Seminartagen teil. Das Gehalt läuft während der anerkannten Maßnahme weiter.

  6. Danach

    Teilnahmebescheinigung einreichen

    Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein und bewahren sie für die Steuererklärung auf.

Nächster Schritt

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Wählen Sie Ihr Bundesland. Sie sehen Fristen, Umfang und Besonderheiten – einschließlich eines Hinweises, falls kein Landesgesetz gilt.

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