Auszeit Gran Canaria

BY · Kein gesetzlicher Anspruch

Bildungsurlaub in Bayern beantragen

Für Beschäftigte mit Arbeitsort in Bayern gibt es derzeit keinen landesgesetzlichen Bildungsurlaub. Manche Arbeitgeber gewähren Weiterbildung trotzdem freiwillig.

Landesregeln

Was in Bayern gilt

Anspruch
Kein gesetzlicher Anspruch
Antragsfrist
Keine gesetzliche Frist
Rechtsgrundlage
Kein Landesgesetz
Anspruchsberechtigung
Kein gesetzlicher Anspruch. Möglich sind freiwillige Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen.

Beantragung

Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub

Ohne Landesgesetz bleibt der Weg eine freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Eine klare Reihenfolge erleichtert die Abstimmung.

  1. Anspruch prüfen

    Klären Sie, ob Ihr Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz hat und ob Sie die Wartezeit beim Arbeitgeber erfüllt haben.

  2. Anerkannten Kurs wählen

    Wählen Sie ein in Ihrem Bundesland anerkanntes Seminar — zum Beispiel eine Auszeit auf Gran Canaria.

  3. 6 Wochen vorher

    Freiwillige Vereinbarung

    Ohne Landesgesetz bleibt nur die direkte Klärung mit dem Arbeitgeber — möglichst früh, schriftlich und mit Seminarunterlagen.

  4. Freistellung abwarten

    Der Arbeitgeber prüft den Antrag. Eine Ablehnung ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

  5. Seminarwoche

    Seminar besuchen

    Sie nehmen an den Seminartagen teil. Das Gehalt läuft während der anerkannten Maßnahme weiter.

  6. Danach

    Teilnahmebescheinigung einreichen

    Nach dem Kurs reichen Sie die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein und bewahren sie für die Steuererklärung auf.

Nächster Schritt

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Wählen Sie Ihr Bundesland. Sie sehen Fristen, Umfang und Besonderheiten – einschließlich eines Hinweises, falls kein Landesgesetz gilt.

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